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Leasing soll finanziellen Spielraum schaffenLeasing von mobilen Investitionsgütern, vielfach Kraftfahrzeugen, für sowohl private als auch gewerbliche Zwecke. Wir befassen uns sowohl mit Verträgen über Teilamortisation (Restwert-Leasing) als auch Vollamortisation, und sowohl mit klassischem Finanzierungsleasing als auch operativem Leasing, z.B. von Maschinen.


   
Zwischenüberschrift: Leasingrecht.
 

 

 

Schwerpunkte bei uns sind oft: Ansprüche wegen Mängeln der geleasten Sache;  Beschädigung oder Zerstörung der geleasten Sache;  Beendigung des Leasingvertrages;  Kündigung des Leasingvertrages;   Zustand der geleasten Sache bei Vertragsende;  Optionen nach Ablauf der Grundleasingzeit;  Verlängerungsoption Kaufoption des Leasingnehmers;  Andienungsrecht des Leasinggebers.

Sozietät Yersin Ruthe | Rechtsanwälte Berlin | Hubertusallee 16 | 14193 Berlin |Tel.: (030) 85 40 97 97 | Mail: post@yersin-ruthe.de